Darum geht es: Die von der SP lancierte Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum will die Regelungen für die Mehrwertabgabe im kantonalen Planungs- und Baugesetz anpassen. Die Mehrwertabgabe soll bei Einzonungen und der Zuweisung von Zonen des öffentlichen Interesses zu anderen Bauzonen von 20 Prozent auf 30 Prozent des Bodenmehrwerts erhöht werden. Auch bei der Um-, Aufzonungen und Bebauungsplänen sollen neue Regelungen gelten. Die Mittel aus der Mehrwertabgabe sind für raumplanerische Massnahmen einzusetzen. Davon sind mindestens 50 Prozent für preisgünstige Wohnungen vorzusehen.
Darum geht es: Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Initiative ab, weil sie zu weit geht. Der Kantonsrat unterbreitet einen Gegenvorschlag zur Initiative. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Mehrwertabgabe für Einzonungen und die Zuweisung von Zonen des öffentlichen Interesses zu anderen Bauzonen weiterhin 20 Prozent des Bodenmehrwerts betragen und nicht erhöht werden soll. Auch bei der Um-, Aufzonungen und Bebauungsplänen sieht der Gegenvorschlag abgeschwächtere Regelungen vor. Zudem sollen die Mittel aus der Mehrwertabgabe für raumplanerische Massnahmen einsetzbar sein, worunter prioritär die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus fällt.
Der Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen ein Nein zur Mehrwert-Initiative und ein Ja zum Gegenvorschlag. Sofern die Initiative und der Gegenvorschlag angenommen werden, wird mit einer Stichfrage ermittelt, ob die Initiative oder der Gegenvorschlag in Kraft tritt.
Die Resultate:
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(ome)