Mehrwert-Initiative: So hat der Kanton Zug abgestimmt
Kanton Zug:
Mehrwert-Initiative
Die Resultate:
Initiative:
Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum! Verdichtung fair gestalten (Mehrwert-Initiative)
Ausgezählt: 11/11 | Stand: 09:42 Uhr
26,5% Ja
73,5% Nein
Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum! Verdichtung fair gestalten (Mehrwert-Initiative)
Ausgezählt: 11/11 | Stand: Schlussresultat
26,5% Ja
73,5% Nein

Gemeinde
Gegenvorschlag:
Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum! Verdichtung fair gestalten (Mehrwert-Initiative)
Ausgezählt: 11/11 | Stand: 09:42 Uhr
46,4% Ja
53,6% Nein
Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum! Verdichtung fair gestalten (Mehrwert-Initiative)
Ausgezählt: 11/11 | Stand: Schlussresultat
46,4% Ja
53,6% Nein

Gemeinde
Stichfrage:
Stichfrage zur Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum! Verdichtung fair gestalten (Mehrwert-Initiative)
Ausgezählt: 11/11 | Stand: 09:42 Uhr
27,3% Ja
72,7% Nein
Stichfrage zur Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum! Verdichtung fair gestalten (Mehrwert-Initiative)
Ausgezählt: 11/11 | Stand: Schlussresultat
27,3% Ja
72,7% Nein

Gemeinde
Die Stimmberechtigten lehnten am Sonntag die Mehrwert-Initiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 73,5 Prozent (21'284 zu 7679 Stimmen) ab. Die von der SP lancierte Gesetzesinitiative für Lebensqualität und bezahlbaren Wohnraum wollte die Regelungen für die Mehrwertabgabe im kantonalen Planungs- und Baugesetz anpassen. Die Mehrwertabgabe sollte deswegen von 20 auf 30 Prozent erhöht werden. Diese sollte zudem neu nicht nur bei Wertsteigerungen, welche Grundstücke durch Einzonungen erfuhren, fällig werden, sondern auch bei Bebauungsplänen und Aufzonungen. Bei Aufzonungen bleibt das Grundstück in derselben Zone, doch wird die Nutzungsmöglichkeit verbessert.
Die Mittel aus der Mehrwertabgabe sollten für raumplanerische Massnahmen eingesetzt werden. Davon sollten mindestens 50 Prozent für preisgünstige Wohnungen vorgesehen sein.
Schwächerer Gegenvorschlag
Regierungs- und Kantonsrat stellten der Initiative einen eigentümerfreundlicheren Gegenvorschlag gegenüber. Demnach sollte zwar, wie von der Initiative verlangt, die Abgabe ausgeweitet werden, dies aber bei einem unveränderten Abgabesatz. Zudem sah der Gegenvorschlag einen grösseren Freibetrag vor als die Initiative. Bei der Zweckbestimmung, der Förderung von günstigen Wohnungen, war er weniger verpflichtend. (ome/sda)
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